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Medienkonferenz Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

1923 Strafverfahren wegen Tierquälereien oder anderen Tierschutzverstössen wurde 2021 in der Schweiz durchgeführt. Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) hat jeden einzelnen Fall überprüft. Im ausführlichen Gutachten sieht man, dass der Tierschutzvollzug gesamtschweizerisch in den letzten Jahren zwar professionalisiert wurde, in vielen Bereichen aber dennoch dringend Handlungsbedarf besteht. Es ist von einer hohen Dunkelziffer nicht verfolgter Tierschutzverstösse auszugehen, weil in der Schweiz Millionen von Tiere gehalten und genutzt werden, was mit 1923 Strafverfahren nicht übereinstimmen kann!

Haupterkenntnisse des Gutachtens

Fokus: Verkehrsunfälle mit Wildtieren

Die strafrechtliche Beurteilung von Wildtierunfällen im Strassenverkehr stand dieses Jahr bei der Analyse im Fokus. Unfälle mit Wildtieren müssen umgehend der Polizei oder dem zuständigen Wildhüter gemeldet werden. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, macht sich nicht nur wegen eines Verstosses gegen das Strassenverkehrsrecht, sondern meistens auch wegen Tierquälerei durch Unterlassen strafbar. Die Untersuchung zeigt auf, dass in der gesamten Schweiz lediglich 47 Strafentscheide im Zusammenhang mit unterlassenen Meldungen von Wildtierunfällen ergangen sind, was angesichts der Tausenden von Wildtieren, die jährlich durch Verkehrsunfälle verletzt oder getötet werden, auf eine hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Unfälle hinweist. Da die Missachtung der Meldepflicht zur Folge haben kann, dass das Tier unnötig lange leidet und letztlich qualvoll verendet, handelt es sich hierbei um einen äusserst schwerwiegenden Tierschutzverstoss! Die Analyse belegt zudem, dass die Strafbehörden die betreffenden Fälle oftmals nicht korrekt beurteilen. Als Folge davon kommen die Täter vielfach mit zu milden Strafen davon oder bleiben sogar ganz straflos. Eine Ungeheuerlichkeit!

Bilder und Video: Daphne Chaimovitz

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